ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Zum Zivilrecht gehören beispielsweise

  1. Schadenersatz-/Schmerzensgeld, z.B. bei Verkehrsunfällen
  2. Mietrechtliche Streitigkeiten
  3. Forderungseinzug
  4. Kaufrecht, z.B. Ansprüche wegen Mängeln
  5. Werkvertragsrecht, z.B. Reparaturaufträge
  6. Vertragsangelegenheiten, z.B. Ausarbeitung von Verträgen, AGB
  7. Grundstücksübertragungen/-belastungen

und vieles mehr.

Fälle des allgemeinen Zivilrechts gehören zum Tätigkeitsbereich sowohl von Rechtsanwalt Ringe als auch von Rechtsanwältin Jöstlein.