ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Zum Zivilrecht gehören beispielsweise
- Schadenersatz-/Schmerzensgeld, z.B. bei Verkehrsunfällen
- Mietrechtliche Streitigkeiten
- Forderungseinzug
- Kaufrecht, z.B. Ansprüche wegen Mängeln
- Werkvertragsrecht, z.B. Reparaturaufträge
- Vertragsangelegenheiten, z.B. Ausarbeitung von Verträgen, AGB
- Grundstücksübertragungen/-belastungen
und vieles mehr.
Fälle des allgemeinen Zivilrechts gehören zum Tätigkeitsbereich sowohl von Rechtsanwalt Ringe als auch von Rechtsanwältin Jöstlein.