ERBRECHT

Vorsorgevollmacht erteilen
Patientenverfügung
Testament
Mitzubringende Unterlagen

 

Vorsorgevollmacht erteilen:

Viele Menschen gehen davon aus, dass z. B. bei Unfällen oder Krankheiten automatisch der nächste Angehörige (z.B.  Ehepartner oder Kinder) die notwendigen Angelegenheiten regeln kann. Dies ist aber nicht der Fall. Damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht und auch, um einen Berufsbetreuer auszuschließen, können Sie einer Person Ihres Vertrauens Vorsorgevollmacht erteilen. Die richtige Formulierung ist hierbei wichtig.

Patientenverfügung:

Vorsorge im Krankheitsfall: Bei schweren Unfällen oder  Krankheiten – wenn es keine Aussicht auf Besserung gibt und man nur noch „künstlich“ mit Maschinen am Leben erhalten wird, kann eine Patientenverfügung sehr hilfreich sein.

Testament:

Auch hier gibt es Formalien, die unbedingt eingehalten werden müssen, damit das Testament nach dem Tod auch Gültigkeit hat. Um unnötige Streitereien in der Familie zu vermeiden und damit der letzte Wille nach dem Tod auch befolgt wird, ist eine Beratung hierüber unvermeidbar.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Formulierung und Ausarbeitung der jeweiligen Verfügungen. Sprechen Sie uns einfach darauf an. Es lohnt sich!

Insbesondere Rechtsanwalt Ringe steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts sowie der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gerne zur Verfügung.

 

Mitzubringende Unterlagen:

Es ist sinnvoll, wenn Sie zu einem ersten Besprechungstermin folgende Unterlagen (soweit vorhanden) mitbringen:

1.Testament

2. Erbvertrag

3. Vollmachten