PRIVATES BAURECHT

Unsere Kanzlei ist schon seit Jahren regelmäßig mit privaten Bauprozessen sowie Architektenhonorarprozessen beschäftigt. In den meisten Fällen geht es um Werklohnprozesse von Bauunternehmern oder anderen Handwerkern, wenn Streit über die Höhe der Rechnung bzw. Baumängel entsteht.

In vielen Fällen versuchen die Kunden Schlussrechnungen des Werkunternehmers bzgl. der Einzelpositionen und wegen behaupteter Baumängel zu kürzen. In diesem Zusammenhang verfügt Rechtsanwalt Ringe über langjährige Erfahrung durch Zusammenarbeit mit Betrieben aus den Bereichen Zimmerei, Bauunternehmen, Estrichverlegung, Heizungsbau, Gerüstbau sowie Hoch- und Tief- bzw. Brückenbau.

Die Abrechnungsprozesse sind of sehr langwierig und sehr kompliziert. In den meisten Fällen sind Gutachten von Bausachverständigen erforderlich. Leider werden derartige Verfahren bei Gericht „stiefmütterlich“ behandelt, weil gerade bei umfangreichen Abrechnungsprozessen viele Einzelpositionen geklärt werden müssen und allein schon die gerichtliche Korrespondenz ausgesprochen aufwändig ist. In manchen Fällen werden nicht nur 1 sondern 2 oder 3 Gutachten benötigt. Aus diesem Grund versuchen die Gerichte immer wieder die Parteien bei Vergleichsgesprächen zu Kompromissen zu drängen. Um dieser Tendenz zu begegnen wird bereits im außergerichtlichen Stadium versucht, mit Hilfe von Schiedsgutachten und gemeinsamen Baustellenbesichtigungen und Besprechungen zu kostengünstigen und schnellen Lösungen zu finden.