WOLF RINGE

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht

Weitere Schwerpunkte: Erbrecht, Privates Baurecht

 

wolf ringe


Werdegang in Schlagzeilen                        

 

Im Einzelnen                                                    

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag zunächst im Bereich des Wirtschaftsrechts (Bankenrecht, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen).
Er sammelte wichtige Erfahrungen im Strafprozess durch Übernahme einer Pflichtverteidigung in einem von der Öffentlichkeit sehr beachteten NS-Prozess am Landgericht Aschaffenburg, in welchem es um ein Nebenlager des KZ Auschwitz ging. Dieses Verfahren führte ihn bei einer Prozessdauer von drei Jahren zu zahlreichen Zeugenvernehmungen in Polen, Israel, U.S.A. sowie Australien.
Er betreute jahrelang Kleiderfabriken aus dem Bereich von Aschaffenburg und Umgebung (Beiziehung von Außenständen, Handelsvertreterrecht, Arbeitsrecht).
Seit Mai 1977 besteht ein Beratungsvertrag mit der Volksbank Aschaffenburg, deren Aufsichtsrat Rechtsanwalt Ringe seit März 1979 angehört. Seit 1987 ist er Aufsichtsratsvorsitzender.

 

Schwerpunkte: Familien- und Erbrecht, privates Baurecht:

Die umfassenden Kenntnisse bankenrechtlicher Zusammenhänge und die langjährige Erfahrung aus der Aufsichtsratstätigkeit erleichtern die Bearbeitung wirtschaftsrechtlicher Fälle, insbesondere auch im Familien- und Erbrecht.
Seit 1998 ist Rechtsanwalt Ringe verstärkt im Familienrecht tätig und nahm an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen (unter anderem bei Prof. Diederichsen, VRi OLG Gerhardt, teil.
Von September 2005 bis Dezember 2006 absolvierte er den Fachlehrgang für Familienrecht der Anwaltakademie. www.anwaltakademie.de
Durch die verstärkte Tätigkeit im Bereich des Familienrechts – auch mit Rücksicht auf die langjährige wirtschaftsrechtliche Erfahrung- ergab sich als weiterer Schwerpunkt die Bearbeitung erbrechtlicher Fälle. Rechtsanwalt Ringe nahm am Betreuungstag der Stadt Aschaffenburg im Herbst 2006 teil und übernahm in Zusammenarbeit mit dem Vormundschaftsgericht Aschaffenburg mehrere Betreuungen. Er hielt Vorträge über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament.
Dabei wurde festgestellt, dass die Bevölkerung von dem weit verbreiteten Irrtum ausgeht, dass Eheleute oder Angehörige sich ohne formelle Vollmacht vertreten können. Weiterhin wurde festgestellt, dass alle mit Krankheit und Tod verbundenen Fragen „vor sich her geschoben“ werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die jahrzehntelange Vertretung einer großen ortsansässigen Baufirma, verschiedener Handwerksbetriebe und Architekten. Dazu gehört intensive Beratung in allen Firmenbelangen sowie Führung von Bauprozessen aller Art.
Durch die wiederholte Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im privaten Baurecht und Architektenrecht und langjährige Prozesserfahrung ist das private Baurecht ein besonderer Schwerpunkt seiner Anwaltstätigkeit geworden.
Rechtsanwalt Ringe gehört auch dem bundesweiten Bauanwaltssuchdienst an. www.bauanwaltssuchdienst.de